Die Sicherheit von Maschinen und Anlagen ist unerlässlich!
Über das Produktsicherheitsgesetz, die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und harmonisierte Normen werden vom Gesetzgeber umfassende Forderungen an den Hersteller von Maschinen und Anlagen gestellt.
Die Betriebssicherheitsverordnung und das Arbeitssicherheitsgesetz stellt Forderungen an den Betreiber von Maschinen und Anlagen.
Sind Sie sicher dass Sie als Hersteller oder Betreiber alle diese Anforderungen erfüllen?
Gerne biete ich Ihnen hierzu meine unabhängige Unterstützung an!